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Baggerversicherung

Versicherung für mobile maschinelle Einrichtungen

Die optimale Baggerversicherung muss nicht teuer sein. Das beweist unsere umfassende Maschinenbruchversicherung. Sie sparen bis zu 50% gegenüber anderen Anbietern.

Bagger und andere mobile Maschinen

Arbeitsmaschinen sind täglich großen Gefahren ausgesetzt. Beschädigungen können je nach Einsatzgebiet auf die Dauer kaum vermieden werden. Umso wichtiger ist eine ordentliche Versicherung.

Was umgangssprachlich als „Baggerversicherung“ bezeichnet wird, ist im Fachjargon eine „Maschinenversicherung für mobile Maschinen“. Es werden also nicht nur speziell Bagger versichert, sondern im wesentlichen alle mobilen Baumaschinen.

Mit unserer leistungsstarken „Baggerversicherung“ sparen Sie bis zu 50% gegenüber anderen Anbietern. Sichern Sie sich hier Ihr Angebot!

Versicherung für mobile Maschinen

Hoch- und Erdbaumaschinen (Tief- & Straßenbau)

(wie Bagger-, Lade-, Planier-, Schürfgeräte, Walzen)

Hebezeuge und Transportgeräte

(wie Turmdrehkrane, Schrägaufzüge, Muldenkipper)

Sonstige Baugeräte

(wie Estrichförderer/-pumpen, Autobetonpumpen)

Flurförderfahrzeuge

(wie Gabelstapler, Hubstapler)

Stromaggregate

(wie Stromerzeuger, Druckluftgeräte, Kompressoren)

Hebezeuge

(wie Bock- und Portalkrane, Hubarbeitsbühnen, Lifte)

Land- u. Forstwirtschaftliche Geräte

(wie Zugmaschinen, Traktoren, Schlepper, Häcksler)

Drei Varianten der Bagger-Versicherung

Die Absicherung von mobilen Arbeitsmaschinen über eine „Baggerversicherung“ kann in drei verschiedenen Varianten vorgenommen werden: Vollversicherung, Kaskoversicherung oder Teilversicherung. Der Umfang dieser Versicherungen unterscheidet sich teilweise drastisch. Eine genaue Ermittlung des optimalen Angebots für Ihre Bedürfnisse ist daher unbedingt zu empfehlen.
Eine Übersicht der enthalten Leistungen finden Sie hier.

Zubehör mitversichert

Auch unverbundenes Zubehör ab einem Eigengewicht von 100kg ist mitversichert.

Niedrige Selbstbehalte

Niedrige Selbstbehalte bei Glasbruch (150€) und Diebstahl (ab 0€ mit Wegfahrsperre / GPS).

Sofortige Reparatur

Sofortiger Reparaturbeginn bei bis zu 25.000€ voraussichtlicher Schadenhöhe.

Leih- und Mietgeräte

Kostenübernahme für kurzfristig angemietete Ersatzgeräte (bis 25.000€).

Vorteile der Baggerversicherung von Fair Conzept

Als unabhängige Versicherungsmakler und Finanzexperten stellen wir die Bedürfnisse unserer Kunden in den Mittelpunkt. Das bedeutet, unser Ziel ist es Ihnen die bestmögliche Absicherung aus allen Verfügbaren Produkten zu ermöglichen. Dafür setzen wir auf eine individuelle Beratung statt Standardlösungen. Bei uns haben Sie stets einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihnen bei allen Fragen zur Seite steht und auch im Schadenfall die Abwicklung für Sie übernimmt.

Das sagen unsere Kunden

„Sehr gute und kompetente Beratung“
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ Juan Lima (bei Google)

„Sehr freundliche und kompetente Mitarbeiter, bleiben auch bei Missverständnissen sachlich und verständnisvoll.“
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ Aleksandra Neugebauer (bei Google)

„Eine individuelle, fachmännische Beratung, die alle offenen Fragen klären konnte. Sehr sympathisch und effizient. Zu 100% empfehlenswert!“
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ Julia Reuter (bei Google)

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten betriebsfertigen fahrbaren oder transportablen Geräte z. B.
• Betonmischanlagen und -pumpen, Transportmischer
• Turmdrehkrane, Mobil- und Autokrane
• Gabelstapler, Muldenkipper
• Förderbandanlagen, Silos
• Planierraupen, Bagger, Ketten- und Radlader
• Rüttelgeräte, Straßenfertiger, Walzen
• Stahlrohr- und Spezialgerüste, Stahlschalungen
• Vermessungs-, Werkstatt-, Prüf- und Sicherungsanlagen

Ferner sind nur durch besondere Vereinbarung versichert:
• Zusatzgeräte und Reserveteile Näheres hierzu finden Sie in Abschnitt A § 1 – „Versicherte und nicht versicherte Sachen“ der ABMG 2011.

Zubehör gilt mitversichert, sobald sein Eigengewicht mehr als 100 kg beträgt, und in der Versicherungssumme enthalten ist.

Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen. Insbesondere leisten wir Entschädigung für Sachschäden durch
• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
• Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
• Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
• Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
• Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
• Brand, Blitzschlag, Explosion (gilt nicht für Baubüros, Baubuden etc.)
• Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung

Soweit dies mit Ihnen vereinbart ist, leisten wir auch Entschädigung für Schäden
• durch Abhandenkommen versicherter Sachen infolge von Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
• bei Tunnelarbeiten oder unter Tage
• durch Versaufen oder Verschlammen infolge der besonderen Gefahren des Einsatzes auf Wasserbaustellen.

Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Deshalb wurden einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch
• Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
• Krieg, Kernenergie
• Mängel bei Abschluss der Versicherung
• betriebsbedingte Abnutzung, korrosive Angriffe oder Abzehrungen
• sowie Schäden während der Dauer von Seetransporten

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte Abschnitt A § 2 Nr. 2 bis 4 – „Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden“ der ABMG 2011.

Der Beitrag für eine Maschinenversicherung richtet sich nach dem individuellen Risiko und dem vereinbarten Versicherungsumfang. Die Höhe des Beitrages einschließlich eines eventuellen Ratenzahlungszuschlags bei unterjähriger Zahlweise sowie gesetzliche Steuern können Sie sowohl Ihrem Vorschlag/Antrag als auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird der Beitrag für ein Jahr im Voraus erhoben. Es können aber auch kürzere Zeiträume (Ratenzahlung) oder Einmalbeiträge bei zeitlich befristeten Risiken vereinbart sein. Der Erst- oder Einmalbeitrag ist unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Sowohl die jeweiligen Fälligkeiten als auch den Zeitraum, für den der Beitrag vereinbart wurde, können Sie dem Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen.

Bei Leasingfahrzeugen und kreditfinanzierten Fahrzeugen kommt es oft vor, dass der Entschädigungsbetrag nach einem Diebstahl oder Totalschaden nicht ausreicht, um die Restforderung auszugleichen.

Übersteigt ein Entwendungs- oder Brandschaden den vertraglichen Selbstbehalt, so ist er unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Eine Aufstellung der entwendeten Sachen ist der Polizeibehörde innerhalb von drei Tagen nach Feststellung des Verlustes einzureichen.

Nach Eintritt eines versicherten Schadens kann mit der Reparatur sofort begonnen werden, wenn die Schadenanzeige unverzüglich erfolgt und der Schaden den Betrag von € 25.000,00 voraussichtlich nicht übersteigt. Das Schadensbild ist nach Möglichkeit durch Fotos zu dokumentieren und die bei der Reparatur ausgetauschten Teile sind zur Beweissicherung aufzubewahren.

Bei Verlusten durch Diebstahl oder Raub wird die Schadenzahlung frühestens einen Monat, bei Verlusten aufgrund Unterschlagung frühestens 3 Monate nach Eingang der Schadenanzeige fällig.

Selbstverständlich besteht unser Service auch darin, dass wir Sie im Schadensfall umfassend betreuen und bei nachfoldenden Punkten unterstützen.

  1. Aufnahme und Dokumention des Schadens
  2. Prüfung der Schadenmeldung auf Unstimmigkeiten
  3. Meldung an die jeweilige Versicherungsgesellschaft
  4. Kommunikation mit Gutachter, Versicherer und Ihnen
  5. Prüfung der Regulierung
  6. Prüfung von Rückfragen